Info der Sporthilfe NRW
NEU: Den Umfang des Versicherungsschutz hat die Sporthilfe nun noch einmal erweitert: Versichert sind zukünftig auch Personen bei der Ausübung gemeinnütziger Arbeit im Auftrag des Vereins (z.B. Pflege und Wartung des Vereinsgeländes/der Vereinseinrichtung) und als Helfer bei Veranstaltungen.
Unabhängig vom Bestehen weiterer Nichtmitgliederversicherungen seitens des Vereins, unter denen dasselbe Interesse ebenfalls versichert ist, greift vorrangig der genannte Vertrag.
Damit durch das Engagement keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auf die Mitgliedsorganisation zukommen, übernimmt die Sporthilfe NRW e.V. die Kosten für diese Versicherung.
Auch die Abwicklung ist unbürokratisch: Die Teilnehmenden Personen müssen der Sporthilfe nicht zusätzlic gemeldet werden - sofern sie noch nicht Vereinsmitglieder sind.
Eintretende Schadensfälle sind dem Versicherungsbüro bei der Sporthilfe NRW e.V. über den jeweiligen Verein anzuzeigen.